Donnerstag, Februar 23, 2012
   
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Schulbau in Mockrehna

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                             Dieses Projekt wird von der Europäischen Union im
    Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
                                                  "Investition in Ihre Zukunft"



Um- Erweiterung- und Neubau der Grund- und Mittelschule Mockrehna zur Ganztagsschule einschließlich Turnhalle


Wir in unserer Gemeinde Mockrehna, sind in der glücklichen Lage, noch eine Grund- und Mittelschule zu besitzen. Dieser Schulkomplex feiert im Jahr 2011 sein 50-jähriges Bestehen. Die Grundschule  besuchen 177 Schüler, welche von 15 Lehrern unterrichtet werden. In der Mittelschule wird das Wissen von 34 Lehrern an 344 Schüler vermittelt. Beide Schulen bieten umfangreiche Ganztagsangebote an. So nutzen zurzeit die Schüler der Mittelschule 29 und die Schüler der Grundschule 17 Ganztagsangebote, die fortführend ausgebaut werden. 

Unsere Schüler sind in einem  Schulkomplex untergebracht, der im Jahr 1960 errichtet wurde. Im Jahr 1973 erfolgte ein Erweiterungsbau und im Jahr 2003-2004 wurde ein Teil des Hauptgebäudes aufgestockt. Die vorhandenen Gebäude entsprechen seit langem nicht mehr den Anforderungen der sächsischen Schulbaurichtlinie und der seit 2009 geltenden EnEV2009.

Seit 10 Jahren kämpft die Gemeinde um den Bestand der Mittelschule in Mockrehna. Bereits 2004 wurde eine Kostenschätzung auf der Grundlage einer  Untersuchung des Bestandes für einen Um- und Erweiterungsbau erarbeitet. Der Umfang betrug zu diesem Zeitpunkt bereits 13,8 Mio. € mit 2-Feldsporthalle. Diese Kostenschätzung entsprach nicht mehr den aktuellen Vorgaben des Raumprogramms entsprechend Schulbaurichtlinie, so dass am 26.10.2006 erneut ein Planungsbüro mit der Erarbeitung der Unterlagen für eine mögliche Fördermittelbeantragung beauftragt wurde. Grundsätzlich kann aber erst ein Fördermittelantrag gestellt werden, wenn ein Schulstandort anerkannt und gesichert ist. Voraussetzung dafür war, dass unsere Schule fester Bestandteil des Schulnetzplanes des Landkreises ist und der Schulnetzplan durch das Kultusministerium genehmigt wird.
Diese beiden Voraussetzungen waren erst im März 2007 gegeben.

Die kompletten Unterlagen für die Fördermittelbeantragung wurden am 07.08.2007 bei der SAB in Dresden abgegeben.
Für die Erstellung der Antragsunterlagen ist ein enormer Aufwand erforderlich. Es werden zur Einreichung eines Fördermittelantrages nach Förderrichtlinie Schulhausbau,  Planungsunterlagen der Leistungsphase 3 -Entwurfsplanung- gefordert. Das heißt, dass diese  erarbeiteten Unterlagen der Schulbaurichtlinie und der Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunalen Körperschaften entsprechen müssen,  ansonsten werden keine Fördermittel ausgereicht. Diese Prüfung der Unterlagen erfolgte durch die Oberfinanzdirektion Chemnitz (OFD). Zum Umfang der Unterlagen gehören z.B.: ein durch die Sächsische Bildungsagentur bestätigtes Raumprogramm, Erarbeitung von Lösungsvarianten (vorgestellt in der Gemeinderatssitzung am 14.02.2007) mit Kostenanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnung,  Bauzustandsbericht durch Bausachverständigen, Baugrundgutachten, Untersuchungen zu Hydrologischen Verhältnissen,  Nachweis der baurechtlichen Zulässigkeit, Brandschutzkonzept, Planungs- und Kostendaten nach §44SäHO und Kostenermittlung nach RLBau mit getrennten Kostenermittlungen Bedarfsnachweis, Umfangreicher Erläuterungsbericht, Grundrisse, Schnitte und Ansichten im  Maßstab 1:100, Pläne der Sanitär- /Heizungs- und Elektroinstallation M 1:100, Unterlagen zur Ausstattungsinvestition mit Einrichtungsplänen für die einzelnen Teilobjekt.


Unsere Maßnahme besteht aus 5 Teilobjekten, die als Bauabschnitte bezeichnet werden:

I.   BA Neubau Mittelschule
II.  BA Erweiterungsbau Umbau Bestandsgebäude
III. BA Neubau Verbinder einschließlich Hort
IV. BA Sanierung Hauptgebäude einschließlich Hort 
V.. BA .Neubau Turnhalle

Bauabschnitte091210


Mit großer Freude erreichte der Zuwendungsbescheid am 18.08.2009 die Gemeinde Mockrehna. Unsere Maßnahme erhält Fördermittel in Höhe von 7,5 Mio€ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Europäischen Union sowie des  Freistaates Sachsen. Diese Zuwendungshöhe berechnet sich auf der Grundlage der Förderrichtlinie Schulhausbau, wobei nicht alle Leistungen förderfähig sind. Diese Leistungen werden über andere Fördertöpfe beantragt wie z.B. Hort, alternative Energien, Medios II.

Dieser freudige Moment  war nun der Startschuss für umfangreiche Planungsleistungen, das heißt, es mussten alle Unterlagen auf der Grundlage der baufachlichen Stellungnahme der OFD und Auflagen/Abstimmung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Leipzig, welches für die Überprüfung und Kontrolle der Bauausführung der Zuwendungsmaßnahme durch die OFD beauftragt ist, überarbeitet werden. Die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Planungsunterlagen entsprachen dem Planungsstand Entwurfsplanung. Es mussten nun Unterlagen für die Baugenehmigung aller Teilobjekte erarbeitet werden. Dazu gehörten u.a. die Abbruchgenehmigungsunterlagen des Nebengebäudes, Wärmeschutz-, Brandschutz- und Schallschutznachweise, Bautechnische Nachweise Statik, Schallimmissionsprognose usw. Die Baugenehmigung wurde am 22.02.2010 erteilt.

Bis zur Erteilung der Baugenehmigung musste die Gemeinde zeitgleich  Schulräume als Ausweichmöglichkeiten schaffen, da im Zuge des Neubaus der Mittelschule das Nebengebäude abgerissen werden musste. Darin befanden sich 5  Unterrichtsräume der Grund- und Mittelschule. Zum Beispiel wurden im anliegenden Sportlerheim, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet (verpachtet an Sportverein Mockrehna),  in kürzester Zeit 2 schöne Klassenräume (ehem. Gaststättenraum) geschaffen sowie  die notwendigen sanitären Einrichtungen hergerichtet. Im ehemaligen Feuerwehrgebäude der Gemeinde wurden 2 Werkräume eingerichtet.

Auch im bestehenden Schulhauptgebäude wurden Räume umfunktioniert, um den Unterrichtsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung der Grund- und Mittelschule und der Gemeinde ist es gelungen, trotz angespannter Lage, den Unterricht reibungslos durchzuführen.

Es muss hier erwähnt werden, dass auch bei Umnutzungen von Räumlichkeiten zu Schulzwecken, eine Baugenehmigung notwendig ist. Dazu gehören auch die Brandschutzprüfung, die Zustimmung der Hygiene, die Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur und die Prüfung durch den Sicherheitsingenieur für Arbeits- und Sozialhygiene.


  I. Bauabschnitt Neubau Mittelschule
Aufgrund der spezifischen Abhängigkeiten der einzelnen Teilobjekte bei laufendem Schulbetrieb war es erforderlich, mit dem I. Bauabschnitt "Neubau Mittelschule" zu beginnen. Als Ziel hatten wir den Baubeginn 01.03.2010 gestellt.

Nach Vorlage des  Zuwendungsbescheides am 18.08.2009, begannen wir mit der Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen. Zeitgleich  wurden, aufgrund der Terminzwänge aus dem Zuwendungsbescheid (Bewilligungszeitraum bis 31.12.2011)  die Vergabeunterlagen für die Lose 01 -  Abbruch Nebengebäude, Los 02 - Bauhauptleistungen, Los 03 - Gerüstbauarbeiten und Los 04 - Aufzug erarbeitet.
Für die Vergabe der Bauleistungen besteht die Auflage, ein offenes Vergabeverfahren EU-weit durchzuführen (von Veröffentlichung bis zur Auftragserteilung .vergehen 90 Tage). Ein weiterer Faktor war die lange Winterzeit, so dass wir mit dem Neubau der Mittelschule am 01.03.2010 beginnen konnten.
Die Leistungen der Gewerke Los.5 Dachdeckerarbeiten, Los Tischlerarbeiten außen, Los 7A Putzarbeiten außen, Los 7B Putzarbeiten innen, Los 9 Tischlerarbeiten innen, Los 20 Elektroinstallation und Los 21 Heizungs- u. Sanitärinstallation wurden am 09.07.2010 beauftragt. Für die Leistungen des Loses 8 Trockenbauarbeiten, Los 10 Estricharbeiten und Los 19 Ausstattung wurden die Aufträge am 21.10.2010 und 25.10.2010 erteilt. Wir sind bestrebt, den ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin 30.07.2011 um einen Monat zu verkürzen, denn erst nach Fertigstellung des Neubaus der Mittelschule ist es möglich, mit dem Großteil der Schüler umzuziehen und mit den weiteren Bauabschnitten II, III und IV zu beginnen.

 

II. Bauabschnitt - Erweiterungsgebäude (Umbau am Bestand-Gebäude aus dem Jahr 1973)
Erst nach dem Umzug eines Großteils der Schüler in den Mittelschulneubau kann mit dem II. Bauabschnitt - Erweiterungsbau - begonnen werden. Im Ergebnis einer  baufachlichen Überprüfung durch die Bauaufsichtsbehörde  am 22.02.2006 wurden Auflagen erteilt, die nunmehr realisiert werden müssen. Dabei geht es unter anderem um Schaffung eines 2.Rettungsweges, Verbreiterung der Fluchtwege, Schaffung behindertengerechter Zugänge und Erneuerung der gesamten Elektroanlage einschließlich der  Sicherheitsstromversorgung. Gleichzeitig soll der vorhandene Speiseraum vergrößert werden. Zurzeit befinden sich darin nur 56 Sitzplätze und die Esseneinnahme der Schüler wird in Schichten organisiert. Aufgrund der Ganztagsangebote nutzen im Durchschnitt 190 Schüler die Essenversorgung, so dass eine Erweiterung zwingend notwendig ist.

Aber nicht nur die vorgenannten Anforderungen sind zu erfüllen. Weitere Arbeiten ergeben sich daraus, dass die Gebäudesubstanz schlecht ist (Bauzustandsbericht), wie z.B. konstruktive Risse in der Fassade, die Bauwerksabdichtung ist nicht mehr funktionstüchtig, die gesamte Fassade erfüllt nicht die seit 2009 geltenden Normen der EnEV 2009.
Geplanter Baubeginn des II. Bauabschnittes ist der 01.07.2011.


III. Bauabschnitt Verbinder (Neubau)
Mit dem III. Bauabschnitt kann auch erst nach Fertigstellung des I.BA begonnen werden. Dieser eingeschossige Verbindungsbau befindet sich zwischen dem Hauptgebäude und dem Erweiterungsbau. Dieser dient als  zweiter Zugang zum Schulgebäude und enthält einen Sanitärtrakt. Dieser Verbindungsbau soll rückgebaut werden. An dessen Stelle wird ein zweigeschossiger Neubau entstehen in dem Räume für die Leiterinnen der Grundschule und des Hortes, für die Lehrer der Grundschule und die Horterzieherinnen geschaffen werden sowie die Sanitärtrakte für Grundschule und Hort Platz finden. Eine parallele Bautätigkeit mit dem II.BA ist sinnvoll- Baubeginn 01.07.2011.


IV.Bauabschnitt Hauptgebäude (Bau am Bestand aus dem Jahr 1960)
Das Hauptgebäude wurde 1960 errichtet. Dieser Gebäudekomplex erfüllt nicht die Anforderungen des Brandschutzes (Brandschutztechnische Auflagen vom 22.02.2006). Durch die offenen Treppenräume ist die Sicherheit im Brandfall nicht gewährleistet. Gleichzeitig ist ein 2. Rettungsweg zu schaffen. Weiterhin ist die gesamte Elektroanlage zu erneuern und eine Sicherheitsstromanlage zu schaffen.

Im Zuge dieses Umbaus werden auch die vorhandenen Klassenräume entsprechend Schulbaurichtlinie vergrößert. Im OG entstehen die Klassenräume für die Grundschule und im Erdgeschoss die Räume für den Hort (100 Hortkinder). Zurzeit werden die Hortkinder in unseren 5 Kindertageseinrichtungen in 5 Ortsteilen und teilweise in Räumen der Schule betreut, was einen erheblichen Aufwand an Personal für die Gemeinde bedeutet. Die Schaffung eines zentralen Hortes für die Gemeinde hat  große Vorteile für unsere Schüler aus den 9 Ortsteilen. Sie können noch intensiver die Ganztagsangebote nutzen.

In diesem Gebäudekomplex befindet sich im Kellergeschoss die zentrale Heizungs- und Technikzentrale für alle Teilobjekte. Die Heizungsanlage  stammt aus dem Jahr 1960, wobei im Jahr 1990 Teile überholt wurden und die Heizung von Öl auf Gas umgerüstet wurde. Die vorhandene Anlage erfüllt nicht die Anforderungen der EnEV2009 und EEWärmeG 2009. Zum geplanten Umbau der Heizungsanlage sind umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig, wie z.B. neue Heiz- und Kabeltrassen. Außerdem ist die Bausubstanz schlecht. Das Kellergeschoss muss trocken gelegt werden, weil keine wirksame Bauwerksabdichtung mehr vorhanden ist. Die Durchführung dieser Leistungen ist nur im Zeitraum Mai bis September möglich (Ende Heizperiode). Aber für das Finden einer optimalen Lösungsvariante für unser Heizungssystem, unter dem Gesichtspunkt der Nutzung von erneuerbaren Energien, war das Ziel Baubeginn März 2010 (Zuwendungsbescheid 18.08.2009) nicht machbar. Die notwendigen kompletten Vergabeunterlagen hätten bereits Anfang Januar 2010 vorliegen müssen.

Für die Realisierung von Maßnahmen erneuerbarer Energien muss von der Gemeinde ein separater Fördermittelantrag bei der SAB eingereicht werden. Die Erarbeitung der umfangreich geforderten Dokumente  für den Gesamtkomplex der 5 Bauabschnitte ist in solch einer kurzen Zeit nicht möglich. Außerdem bedarf es der umfassenden Prüfung durch die SAENA.

Die Gemeinde hat folgende Fördermittelanträge erarbeitet:

- Wärmerückgewinnungsanlage
- Kesseltausch
- Gas/Luft Wärmepumpenanlage
- Innovative Gebäudetechnik

Als Ausführungszeitraum für den Umbau der Heizungsanlage ist der Zeitraum Mai bis September 2011 geplant. 

V. Bauabschnitt Neubau Turnhalle
Auf dem Schulgelände befindet sich  eine Einfeldturnhalle aus dem Jahr 1960. Diese Halle ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und reicht bei weitem nicht zur Absicherung des Schulsportes aller Grund- und Mittelschüler aus. Es wird zeitgleich mit 2 Schulklassen  (56 Schüler) der Sportunterricht auf engstem Raum (Fläche von 9,70 m x 20- erhöhte Unfallgefahr) durchgeführt. Damit werden 35 Unterrichtsstunden abgesichert. Für die Sicherung des Schulsportes sind insgesamt 54 Unterrichtsstunden  für die Mittelschule und 30 Unterrichtsstunden für die Grundschule notwendig. Dieses Fehlen an Kapazitäten (49h Schulstunden) wird durch die Nutzung der Sporthalle (begrenzte Kapazität) in der Nachbargemeinde und Nutzung des angrenzenden Sportplatzgeländes (bei entsprechender Witterung) ausgeglichen. Für Ganztagsangebote kann die Sporthalle nur für 6 Stunden genutzt werden. Es besteht ein viel größerer Bedarf an Ganztagsangeboten auf dem Gebiet des Sportes, dem zurzeit nicht entsprochen werden kann.

Die bestehende Halle soll durch eine moderne  Zweifeldturnhalle ersetzt werden.
Die Gemeinde hatte ursprünglich in Erwägung gezogen, mit dem Bau der Turnhalle bereits im Jahr 2010 zu beginnen. Die vorhandene Turnhalle wird zurzeit an den Nachmittagen für die Ganztagsangebote genutzt, so dass der Abriss im Jahr 2010 große Probleme zur Sicherung des Schulbetriebes verursacht hätte. Gleichzeitig soll in die Turnhalle eine Wärmerückgewinnungsanlage eingebaut werden, für die wir am 29.09.2010 den Zuwendungsbescheid der SAB (RL-EuK/2007) erhalten haben. Diese Anlage ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes Heizungsanlage des IV.BA. Es bestehen technische  Abhängigkeiten bezüglich der Versorgungskanäle und der Betreibung der Heizungsanlage. Die Funktionstüchtigkeit kann erst hergestellt werden, wenn die Heizungszentrale im IV.BA betriebsbereit ist.
Geplanter Baubeginn Neubau Turnhalle 01.03.2011.

Aktueller Bautenstand 1. BA Neubau Mittelschule (09.12.2010)
Zurzeit laufen folgende Bauarbeiten: Elektroinstallaion, Heizungsinstallation, Innenputzarbeiten, Fassadenelemente - Foyer, Rohbauarbeiten - Foyer 

Schulbau091210

Alexandra Schmidtke, Bauamtsleiterin

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Veranstalter: Heimatverein Wildschütz e.V.
Ansprechpartner Fr. Hallek ...

Datum:25.02.2012
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