Mittwoch, Juni 19, 2013
   
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Standesamt

Heiraten im Standesamt Mockrehna

Im historischen Gebäude des alten Gutshauses befindet sich das
Eheschließungszimmer des Standesamtes Mockrehna. Der angrenzende Gutspark bietet
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die Möglichkeit für Fotoaufnahmen, um den unvergesslichen Tag des Hochzeitspaares
in Bildern festzuhalten.

Die Trauungen sind während der normalen Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Samstags kann natürlich auch geheiratet werden. Dafür muss aber laut gesetzlicher Regelung eine zusätzliche Gebühr entrichtet werden.

Doch bis sich ein Paar das Ja-Wort gibt, müssen vorher einige  Formalitäten erledigt werden.
Daher ist es am Besten, wenn Sie sich nach telefonischer Voranmeldung
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persönlichberaten lassen.  Im Folgenden geben wir Ihnen bereits einige wichtige Hinweise:

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt bei dem für Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz zuständigen Standesamt. Sollte keiner von beiden in Mockrehna wohnen, ist aber trotzdem eine Eheschließung in Mockrehna möglich. In diesem Fall wird die Anmeldung der Verlobten mit den Personenstandsunterlagen weitergeleitet und das entsprechende Standesamt bevollmächtigt, die Eheschließung durchzuführen.

Bedenken Sie bitte, dass die Anmeldung zur Eheschließung frühestens sechs Monate
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vor der Eheschließung erfolgen kann. 

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Hauptwohnung,  falls
  • vorhanden auch der Nebenwohnung
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  • eine gültige Geburtsurkunde
  • urkundlicher Nachweis, wenn eine Namensänderung erfolgt ist
  • Nachweis des akademischen Grades
  • bei gemeinsamen vorehelichen Kindern die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder und die Vaterschaftsanerkennung, evtl. wenn vorhanden, die Sorgerechtserklärung
  • Geschiedene müssen zusätzlich die Eheurkunden bzw. die beglaubigten 
    Abschriften  aus den Familienbüchern der vorangegangenen Ehen und
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    die dazugehörigen Scheidungsurteile mit  Rechtskraftbescheinigung mitbringen.
  • Verwitwete müssen die Ehe- und die Sterbeurkunde mitbringen.
  • sollten Sie zum Zeitpunkt minderjährige Kinder aus einer Vorehe haben, ist das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss vorzulegen


Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Standesamtes
unter der Rufnummer 034244/574-36 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. gern zur Verfügung.

Ausschreibungen

Aktuelle Veranstaltungen


Vereinsfest
Datum:22.06.2013
Wo:Festplatz Audenhain
Die Veranstaltung ist in
2 Tagen

Aktuelle Informationen

  • Öffentliche Gemeinderatssitzung am 25.06.2013 Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Mockrehna am Dienstag, dem 25. Juni 2013 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der FW Mockrehna, Neue Siedlung 25 in 04862 Mockrehna Tagesordnung:...
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