Gemeinde Mockrehna
Satzung
über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 138) i. V. m. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Form kommunaler Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung - KomBekVO) vom 19. Dezember 1997 (SächsGVBl S.19) hat der Gemeinderat auf seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2009 folgende Satzung beschlossen.
§ 1 Öffentliche Bekanntmachung
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Mockrehna erfolgen, soweit keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch das Einrücken in das "Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen, Ausgabe Torgau/Oschatz".
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.
(2) Der Tag der Veröffentlichung ist auf dem Original der jeweiligen Bekanntmachung urkundlich zu vermerken.
§ 2 Ersatzbekanntmachung
Sind Pläne, Karten oder andere zeichnerische Darstellungen Bestandteil einer Satzung, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna niedergelegt werden.
Hierauf muss in der Satzung hingewiesen werden. Der wesentliche Inhalt der niedergelegten Teile muss mit Worten umschrieben werden.
§ 3 Ortsübliche Bekanntmachung/Bekanntgabe
(1) Die in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen ortsüblichen Bekanntmachungen erfolgen, sofern bundes- oder landesrechtlich nicht anderes bestimmt ist, durch Anschlag an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Mockrehna.
Die Bekanntmachungstafeln befinden sich im:
| Ortsteil Audenhain: |
Strellner Straße 37 Am Schwarzen Graben 72 |
| Ortsteil Klitzschen: | Schaukasten Dorfanger 9 |
| Ortsteil Langenreichenbach: |
Schaukasten Gemeindeamt, Am Heidelbach 99 Schaukasten obere Bushaltestelle, Am Heidelbach |
| Ortsteil Mockrehna: |
gegenüber Gemeindeverwaltung, Unterdorf 4 |
| Ortsteil Gräfendorf: | Am Sportplatz |
| Ortsteil Schöna: | Bushaltestelle |
| Ortsteil Strelln: | Gemeinde, Mühlbergstr. 47 |
| Ortsteil Wildenhain: | Einkaufszentrum Wildenhainer Hauptstraße |
| Torfhaus: | gegenüber Gaststätte |
| Ortsteil Wildschütz: | Mauer des Grundstückes Dorfstraße 42 |
(2) Der Anschlag erfolgt im vollen Wortlaut während der Dauer von 7 Tagen.
(3) Der Tag der Verkündung ist auf dem Original der jeweiligen Bekanntmachung urkundlich zu vermerken (wann ausgehangen, wann abgenommen).
§ 4 Notbekanntmachung
Kann die in §§ 1 - 3 vorgeschriebene Bekanntmachungsform wegen besonderer Umstände (Katastrophenfälle) nicht eingehalten werden, so erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Mockrehna.
Sobald die Umstände es zulassen, ist die Bekanntmachung nach der in den §§ 1 - 3 vorgeschriebenen Formen zu wiederholen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.05.2009 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) der Gemeinde Mockrehna vom 14.01.1999 außer Kraft.
Mockrehna, den 24. März 2009
Klepel
Bürgermeister
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