Heiraten im Standesamt Mockrehna
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Standesamtes
unter der Rufnummer 034244/574-36 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. gern zur Verfügung.
Im historischen Gebäude des alten Gutshauses befindet sich das
Eheschließungszimmer des Standesamtes Mockrehna. Der angrenzende Gutspark bietet
die Möglichkeit für Fotoaufnahmen, um den unvergesslichen Tag des Hochzeitspaares
in Bildern festzuhalten.
Eheschließungszimmer des Standesamtes Mockrehna. Der angrenzende Gutspark bietet
die Möglichkeit für Fotoaufnahmen, um den unvergesslichen Tag des Hochzeitspaares
in Bildern festzuhalten.
Die Trauungen sind während der normalen Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Samstags kann natürlich auch geheiratet werden. Dafür muss aber laut gesetzlicher Regelung eine zusätzliche Gebühr entrichtet werden.
Doch bis sich ein Paar das Ja-Wort gibt, müssen vorher einige Formalitäten erledigt werden.
Daher ist es am Besten, wenn Sie sich nach telefonischer Voranmeldung
persönlichberaten lassen. Im Folgenden geben wir Ihnen bereits einige wichtige Hinweise:
Daher ist es am Besten, wenn Sie sich nach telefonischer Voranmeldung
persönlichberaten lassen. Im Folgenden geben wir Ihnen bereits einige wichtige Hinweise:
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt bei dem für Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz zuständigen Standesamt. Sollte keiner von beiden in Mockrehna wohnen, ist aber trotzdem eine Eheschließung in Mockrehna möglich. In diesem Fall wird die Anmeldung der Verlobten mit den Personenstandsunterlagen weitergeleitet und das entsprechende Standesamt bevollmächtigt, die Eheschließung durchzuführen.
Bedenken Sie bitte, dass die Anmeldung zur Eheschließung frühestens sechs Monate
vor der Eheschließung erfolgen kann.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
vor der Eheschließung erfolgen kann.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Hauptwohnung, falls
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eine gültige Geburtsurkunde
- urkundlicher Nachweis, wenn eine Namensänderung erfolgt ist
- Nachweis des akademischen Grades
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bei gemeinsamen vorehelichen Kindern die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder und die Vaterschaftsanerkennung, evtl. wenn vorhanden, die Sorgerechtserklärung
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Verwitwete müssen die Ehe- und die Sterbeurkunde mitbringen.
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sollten Sie zum Zeitpunkt minderjährige Kinder aus einer Vorehe haben, ist das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss vorzulegen
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Standesamtes
unter der Rufnummer 034244/574-36 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. gern zur Verfügung.
Ausschreibungen
Aktuelle Veranstaltungen
Tag der offenen Mühlentür
Wo:Paltrockwindmühle Ebbecke Audenhain
Ansprechpartner Fam. Ebbecke - Tel: 034244/50854
Datum:02.06.2013Wo:Paltrockwindmühle Ebbecke Audenhain
Die Veranstaltung ist in
9 Tagen
Aktuelle Informationen
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Öffentliche Gemeinderatssitzung am 21.05.2013 Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Mockrehna am Dienstag, dem 21. Mai 2013 um 19.30 Uhr in „Meyer´s Gasthof“ , Alte Dorfstr. 1, 04862 Audenhain Alle Einwohner sind herzlich...
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