Beschluss-Nr. |
Inhalt |
öffentliche Sitzung | |
09/03/14 |
Veräußerung von Gartenland in der Gemarkung Audenhain, Flur 1, Flurstücke 47/11, 47/14, 47/15, 47/27, 47/28 |
10/03/14 |
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und –plan 2014 |
Aktuelle Informationen
Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus
Ab Montag, 14.12.2020 werden die Kindereinrichtungen nur noch für Kinder geöffnet, deren Eltern(teile) in sogenannten infrastrukturwichtigen Bereichen arbeiten. Der entsprechende Beschluss zur Corona-Schutz-Verordnung wurde am 11.12.2020 gefasst.
Elterninformation Schließung der Kindertagesstätten ab 14.12.2020
Wir hatten hier am 10.12.2020 die Entwürfe des Antragsformulars und der Liste der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung veröffentlicht. Es gab noch einige Ergänzungen in der Liste der Berufsgruppen. Die aktuelle Liste der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie das Antragsformular für berufstätige Erziehungsberechtigte, die zu kritischen Infrastrukturen zählen steht hier zum Download bereit:
Antrag Notbetreuung (ab 14.12.2020)
Anlage Liste der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung (neu ab 15.12.2020)
Zur eventuellen Erstattung der Kita-Beiträge für den Zeitraum des Lockdowns warten wir auf eine Entscheidung des Freistaates Sachsen. Der Elternbeitrag für den Monat Januar wird zunächst nicht durch die Gemeindeverwaltung eingezogen. Sobald die Entscheidung des Sächsischen Landtages bezüglich Erstattung der Elternbeiträge getroffen wurde, wird die Abrechnung analog zum letzten Lockdown im Frühjahr erfolgen.
Die Gemeindeverwaltung Mockrehna bleibt ab Donnerstag, 22.10.2020 für den regelmäßigen Besucherverkehr geschlossen. Während der Sprechzeiten sind die Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail erreichbar. Nach vorheriger Terminvereinbarung können unaufschiebbare Angelegenheiten erledigt werden. Es ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.
Zur Nachverfolgung von Infektionen ist es gem. Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen erforderlich, dass personenbezogene Daten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Postleitzahl) von Besuchern der Gemeindeverwaltung erhoben werden. Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von einem Monat nach Ende des Besuchs vernichtet.
Bis auf Weiteres ist die kurzfristige Anmietung kommunaler Räumlichkeiten (Turnhalle, Versammlungsräume der Feuerwehren) nicht möglich.
Die Bibliotheken der Gemeinde Mockrehna bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Informationen zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen
Aufruf des Bürgermeisters zur Unterstützung für hilfebedürftige Einwohner während der Corona-Krise
Hinweise zu Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten
Zur Information der Bevölkerung wurde als erste Maßnahme das Portal www.coronavirus.sachsen.de eingerichtet.
Darüber hinaus wurde eine kostenlose Nummer 0800-100 0214 geschaltet. Hierher können Sie sich und alle Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Fragen wenden.
Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/
„Sachsen hilft sofort“ der Sächsischen Aufbaubank: https://www.sab.sachsen.de/
Express-Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen: http://www.bbs-sachsen.de/
Hier finden Sie das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 15.03.2020 in der Gemeinde Mockrehna:
Neufassung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)
Öffentliche Straßen
Novellierung § 54 - Bestandsverzeichnisse
Mit Inkrafttreten des neu gefassten Sächsischen Straßengesetzes zum 13.12.2019 wurde eine wesentliche Neuerung, die Neufassung des § 54 SächsStrG zu Bestandverzeichnissen, aufgenommen.
Darin heißt es in Absatz 3:
Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen. Die Gemeinden haben auf die Sätze 1 und 2 bis zum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. Die Gemeinde soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres eine schriftliche Entscheidung über die Eintragung treffen. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfahrens nach Satz 4 ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter Widmung gemäß § 6 zulässig.
Auf Grund dieser Novellierung fordern wir alle Grundstückseigentümer öffentlich genutzter Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Mockrehna, welche ein berechtigtes Interesse am Status „öffentlich“ und deren Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Mockrehna haben, auf, dies der
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Liegenschaften / Frau Werner
Unterdorf 4
04862 Mockrehna
bis einschließlich 31.12.2020 mitzuteilen.
Sie erreichen Frau Werner telefonisch unter: 034244 / 574-57 oder per E-Mail: elena.werner@mockrehna.de.
Für Fragen zum Inhalt des Straßenbestandsverzeichnisses, andere Fragen zum Straßenbestandsverzeichnis bzw. zum Verfahren bei Eintragungen wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Werner.
Auszug aus dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG)
§ 53
Einteilung der vorhandenen öffentlichen Straßen
(Übergangsvorschrift zu § 3 und § 6)
(1) 1Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Straßen, Wege und Plätze, die zu diesem Zeitpunkt mit oder ohne eine Entscheidung nach § 4 Absatz 1 der Straßenverordnung vom 22. August 1974 (GBl. I S. 515) ausschließlich der öffentlichen Nutzung dienten oder betrieblich-öffentliche Straßen waren, sind öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes. 2In diesen Fällen stehen dem Träger der Straßenbaulast, soweit er noch nicht Eigentümer der der Straße, dem Weg oder dem Platz dienenden Grundstücke ist, die Rechte und Pflichten des Eigentümers der Ausübung nach in dem Umfang zu, wie es die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs erfordert.
§ 54
Bestandsverzeichnisse
(Übergangsvorschrift zu § 4)
(1) 1Bestandsverzeichnisse sind nach ihrer erstmaligen Anlegung sechs Monate in den Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auszulegen. 2Die Straßenbaubehörden haben den Lauf dieser Frist vorher öffentlich bekanntzugeben. 3Soweit die Beteiligten bekannt sind, sind sie gegen Zustellungsnachweis zu unterrichten. 4Die Verwaltungsgerichte entscheiden auch über die bürgerlich-rechtlichen Fragen unter Ausschluss des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten.
(2) Wird eine Eintragung nach Absatz 1 im Bestandsverzeichnis unanfechtbar, gilt eine nach § 6 Absatz 3 erforderliche Zustimmung als erteilt und die Widmung als verfügt.
(3) 1Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. 2Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen. 3Die Gemeinden haben auf die Sätze 1 und 2 bis zum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. 4Die Gemeinde soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres eine schriftliche Entscheidung über die Eintragung treffen. 5Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfahrens nach Satz 4 ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter Widmung gemäß § 6 zulässig.
(4) 1Mit Ablauf der Frist nach Absatz 3 Satz 1 wird für alle zu diesem Zeitpunkt in ein Bestandsverzeichnis eingetragenen Straßen, Wege und Plätze vermutet, dass sie nach § 53 Absatz 1 Satz 1 öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes geworden sind, soweit die jeweiligen Bestandsverzeichnisse den Straßenverlauf unter Angabe von Straßenklasse, Anfangs- und Endpunkten sowie den Baulastträger erkennen lassen. 2Satz 1 gilt nicht, sofern über Verwaltungsverfahren nach Absatz 3 Satz 2 und 4 sowie über Rechtsbehelfe noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. 3Soweit die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht erfüllt sind, sollen formelle oder materielle Fehler der Bestandsverzeichnisse in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes unter Beteiligung der Betroffenen nachträglich geheilt werden.35
Ort: Versammlungsraum der FW Mockrehna,
Beginn der Sitzungen: 19.30 Uhr
Dienstag, 03. 03. 2020
Dienstag, 05. 05. 2020 (abgesagt)
Dienstag, 09. 06. 2020 Beginn: 19.00 Uhr, Heidelbachsaal Langenreichenbach
Dienstag, 07. 07. 2020 Heidelbachsaal Langenreichenbach
Dienstag, 06. 10. 2020 Beginn 18.30 Uhr, Heidelbachsaal Langenreichenbach
(Aufgrund der geltenden Hygiene- und
Abstandsvorschriften ist nur eine begrenzte Anzahl an
Anmeldung unter 034244-5740 zwingend erforderlich.)
Dienstag, 10. 11. 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2018 die Berichterstattung der Gemeinde Mockrehna als Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan beschlossen.
Hier finden Sie die Berichterstattung.
Mockrehna, 22.06.2018
Klepel
Bürgermeister
Mitteilung des Einwohnermeldeamtes zum Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 wird das Bundesmeldegesetz (BGBl. I 2013, S. 1084), (BMG) in Kraft treten. Damit wird das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf einige Änderungen bzw. Neuregelungen hinweisen und bitten um freundliche Beachtung.
1.Melderegisterauskünfte
Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.
Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.
Das Formular für die Einwilligung finden Sie hier.
2.Meldepflichten - Mitwirkung des Wohnungsgebers
Nach § 19 BMG ist der Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb bestimmter Fristen zu bestätigen.
Der Auszug ist dagegen nur in bestimmten Fällen zu bestätigen. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden. Sie ist der Meldebehörde vorzulegen.
Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.
Das Formular für die Mitwirkungspflichten des Wohnungsgebers finden sie hier. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mockrehna.de im Bereich Meldewesen.
3. Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern
Entsprechend § 50 Abs. 2 BMG werden als Altersjubiläen der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag veröffentlicht; und erst ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Veröffentlichung der Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG).
4.Bedingter Sperrvermerk für bestimmte Personen
Nach § 52 BMG richtet die Meldebehörde einen bedingten Sperrvermerk für Personen ein, die nach Kenntnis der Meldebehörde wohnhaft gemeldet sind in z. B.
- einer Aufnahmeeinrichtung für ausländische Flüchtlinge,
- Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der
Heimerziehung dienen, wie z. B. Pflegeheimen
- Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt.
Das hat zur Folge, dass die Meldebehörde Melderegisterauskünfte grundsätzlich nur erteilen darf, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person ist vor Erteilung einer Melderegisterauskunft zu hören.
Damit werden auch keine Alters- oder Ehejubiläen dieser Bürger (z. B. Bewohner eines Pflegeheimes) mehr veröffentlicht, es sei denn, sie haben der Veröffentlichung gegenüber dem Einwohnermeldeamt zugestimmt.
Die Gemeinde Mockrehna erhielt Fördermittel, in Höhe von 89 T€ bei einer Gesamtinvestition von 122.200 € für die Anschaffung eines TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) für die Ortsfeuerwehr Strelln.
Das von der Brandschutztechnik Görlitz GmbH gelieferte Fahrzeug wurde am Freitag, dem 21.08.2015 vom Bürgermeister, Herrn Klepel sowie dem Ortswehrleiter, Herrn Ulrich Schlösser, dem stellv. Ortswehrleiter, Herrn Marcel Wittig und dem Maschinist, Herrn Gerald Wittig (Bild von links) dort abgeholt.
Die Gemeinde Mockrehna führte ein Interessenbekundungsverfahren zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas durch. Die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH bewarb sich in diesem Verfahren als einziger Interessent. Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hatte dem Abschluss des Wegenutzungsvertrages zugestimmt.
Am 20.08.2015 erfolgte der Vertragsabschluss zwischen der Gemeinde Mockrehna und der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung Kabelsketal.
Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre, vom 01.03.2016 bis 29.02.2036.
Bild von Links: Bürgermeister Gemeinde Mockrehna, Herr Klepel / Frau Lange – MITGAS / Frau Richter – Gemeinde Mockrehna / Herr Dr. Riedel - MITGAS
Beschluss-Nr. | Inhalt |
öffentliche Sitzung: | |
28/06/15 | B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB "Am Weizfeldweg" im OT Schöna: - Beschluss über die öffentliche Auslegung gem § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
29/06/15 | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Mockrehna für den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a "Am Kirchhof" im Ortsteil Audenhain |
30/06/15 | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Mockrehna für den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a "Heide" im Ortsteil Audenhain |
31/06/15 | Vergabe Photovolztaikanlage Schulzentrum Mockrehna - Beschränkte Ausschreibung |
32/06/15 | Annahme von Geld- und Sachzuwendungen, Zeitraum: 13.05.2015 – 19.06.2015 |
nichtöffentliche Sitzung: |
|
33/06/15 | Einstellung einer pädagogischen Fachkraft |
B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB
„Am Weizfeldweg“ im OT Schöna:
- öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4Beschluss-Nr. | Inhalt |
21/05/15 | Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 1.Änderung der Ergänzungssatzung der Gemeinde Mockrehna „Weizfeldweg“ im Ortsteil Schöna während der Auslegungsfrist vom 26. 01. 2015 bis 27. 02. 2015 nach § 3 Abs. 2 BauGB; Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) |
23/05/15 | Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 3.Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes der Gemeinde Mockrehna „Ortserweiterung Mockrehna“ im Ortsteil Mockrehna während der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 BauGB |
24/05/15 | Satzungsbeschluss zur 3.Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes der Gemeinde Mockrehna „ Ortserweiterung Mockrehna“ im Ortsteil Mockrehna |
25/05/15 | Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) |
26/05/15 | Übergabe der Feierhalle in Wildschütz an die Evangelische Kirchengemeinde Wildschütz |
27/05/15 | Annahme von Geld- und Sachzuwendungen, Zeitraum: 11.04.2015 – 12.05.2015 |
Beschluss-Nr. | Inhalt |
16/04/15 | Abschluss Gas-Wegenutzungsvertrag MITGAS |
17/04/15 | Veräußerung Grundstück Zechsweg 1, Langenreichenbach, Flur 8, Flurstück 94/12 |
18/04/15 | Vergabe Bauleistungen Sonderprogramm „Beseitigung von Schäden des Winters 2012/2013“ Asphaltarbeiten |
18a/04/15 | Vergabe Bauleistungen Sonderprogramm „Beseitigung von Schäden des Winters 2012/2013“ Oberflächenbehandlung |
19/04/15 | Vergabe Bauleistungen zur Sanierung und Modernisierung der Schulsportanlagen des Schulzentrums Mockrehna |
20/04/15 | Annahme von Geld- und Sachzuwendungen vom 30.01. 15 bis 10. 04. 15 |
Beschluss-Nr. | Inhalt |
09/03/15 | Billigung Entwurf der Satzung „Am Weizfeldweg“ Schöna und öffentliche Auslegung |
10/03/15 | Abwägung der 1. Änderung Bebauungsplan „Holzweißigstraße“ Wildschütz |
11/03/15 | Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Holzweißigstraße“ Wildschütz |
12/03/15 | Veräußerung und Erwerb von Flächen im Bereich des Bahnüberganges S 16 in Mockrehna |
13/03/15 | Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit Zielsetzung Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Audenhain |
15/03/15 | Beschluss Haushaltssatzung und –plan 2015 der Gemeinde Mockrehna |
Beschluss-Nr. | Inhalt |
01/02/15 |
Beschluss Annahme von Geld- und Sachzuwendungen |
02/02/15 | Beschluss Veräußerung Flurstück 16/7, Flur 6, Gemarkung Langenreichenbach |
03/02/15 | Beschluss Veräußerung eines Teils des Flurstücks 85/2, Flur 3, Gemarkung Mockrehna |
04/02/15 | Beschluss Veräußerung von Brachflächen Gemarkung Klitzschen, Flur 3, Teil aus Flurstück 61/5 |
05/02/15 | Beschluss Verwendung Investive Schlüsselzuweisung 2014 |
06/02/15 | Beschluss zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen |
07/02/15 | Beschluss Auslegung Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2015 |
08/02/15 | Beschluss Veräußerung von kommunalen Brachflächen in Klitzschen, Flst. 1197/3 |
Beschluss-Nr. | Inhalt |
57/12/14 |
Aufhebung Beschluss Nr. 47/10/14 v. 28.10.2014, Satzungsbeschluss 3. Änderung B-Plan Ortserweiterung Mockrehna |
58/12/14 | 3. Änderung B-Plan Ortserweiterung Mockrehna, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
59/12/14 | Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung und Änderung der Satzung „Am Weizfeldweg“ Schöna gemäß § 34 Abs. 4 BauGB |
60/12/14 | 1. Änderung des vorzeitigen B-Planes „Holzweißigstr. in Wildschütz“ der Gemeinde Mockrehna, Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
61/12/14 | Beschluss Annahme von Geld- und Sachzuwendungen |
Beschluss-Nr. | Inhalt |
54/11/14 |
Friedhofssatzung der Gemeinde Mockrehna |
55/11/14 | Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Mockrehna |
Beschluss-Nr. | Inhalt |
46/10/14 |
Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Mockrehna „Ortserweiterung Mockrehna“ während der Auslegungsfrist vom 22. 09. 14 bis 10. 10. 14 nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
47/10/14 | Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Ortserweiterung Mockrehna“ der Gemeinde Mockrehna |
48/10/14 |
Änderung im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Mockrehna Abstufung eines Teils der Torfhausstraße in Wildenhain zum öffentlichen Feld- und Waldweg |
49/10/14 |
Veräußerung eines kommunalen Grundstücks in Langenreichenbach, Gemarkung Langenreichenbach, Flur 5 Teil aus Flurstück 53 |
50/10/14 |
Vergabe von Leistungen für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes auf dem Festplatz im OT Audenhain |
51/10/14 | Vergabe von Leistungen zur Schaffung von 4 zusätzlichen „U3-Betreuungsplätzen durch die Erweiterung des Sanitärbereiches in der Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ in 04862 Mockrehna |
52/10/14 | Vergabe von Bauleistungen zur Schaffung von 4 zusätzlichen „U3-Betreuungsplätzen durch Abtrennung des Gruppenraumes als Schlafraum in der Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ in 04862 Mockrehna |
53/10/14 | Vergabe von Leistungen für die Erneuerung der kompletten Einzäunung der Kindertageseinrichtung „Sausewind“ im OT Langenreichenbach |
Beschluss-Nr. | Inhalt |
38/09/14 |
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges TSF-W mit Allradantrieb für die Feuerwehr Strelln |
39/09/14 | Erwerb von Verkehrsflächen in Klitzschen im Ländlichen Flurneuordnungsverfahren Klitzschen |
40/09/14 |
Veräußerung von Brachflächen in Klitzschen im Ländlichen Flurneuordnungsverfahren Klitzschen |
41/09/14 |
Aufhebung Aufstellungsbeschluss Nr. 32/07/14 vom 01. 07.14, Änderung Bebauungsplan „Holzweißigstraße“ Wildschütz nach § 13 Abs. 1 BauGB |
42/09/14 |
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes „Holzweißigstraße“ Wildschütz nach § 13 Abs.1 BauGB |
43/09/14 | Sonderprogramm 2012/2013 zur Beseitigung von Winterschäden an Straßen kommunaler Baulastträger, Asphaltarbeiten |
44/09/14 | Sonderprogramm 2012/2013 zur Beseitigung von Winterschäden an Straßen kommunaler Baulastträger, Oberflächenbehandlung |
45/09/14 | 3. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Ortserweiterung Mockrehna“ der Gemeinde Mockrehna, Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss-Nr. | Inhalt |
öffentliche Sitzung | |
24/07/14 |
Wahl des Stellvertretenden Bürgermeisters |
25/07/14 | Wahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Mockrehna |
26/07/14 |
Wahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses der Gemeinde Mockrehna |
28/07/14 |
Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des AZV Heidelbach |
29/07/14 |
Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des ZV Torgau-Westelbien |
30/07/14 | Änderung Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Mockrehna, Abstufung der Straße "Zur Bundeswehr" in Mockrehna zum öffentlichen Feld- und Waldweg |
31/07/14 | Abwägung Widerspruch zur Änderung des Straßenbestandsverzeichnisses im Ortsteil Wildenhain, Nr. 5 der Eigentümerwege, Verbindungweg Battauner Str. - Torfhausstr. |
32/07/14 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes "Holzweißigstraße" Wildschütz nach § 13 Abs. 1 BauGB |
nichtöffentl. Sitzung | |
33/07/14 bis 37/07/14 | Einstellung pädagogische Fachkräfte |
Beschluss-Nr. |
Inhalt |
öffentliche Sitzung | |
18/05/14 |
Änderung Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Mockrehna, Einziehung eines öffentlich gewidmeten Eigentümerweges in Wildenhain |
19/05/14 | Aufhebung Beschluss GR Nr. 13/04/14 Investive Schlüsselzuweisung 2013 |
20/05/14 |
Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung 2013 |
21/05/14 |
Vergabe Lieferung u. Montage eines Seilnetzkletterturmes für die Pumphut-Grundschule Mockrehna |
22/05/14 |
Veräußerung eines Gartens in Klitzschen, Gemarkung Klitzschen, Flur 4, Teil von 594 m² aus Flurstück 21/1 (Gewanne Nr. 5032/1) |
23/05/14 | Vergabe Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten am Feuerwehrgebäude OT Audenhain |
24/05/14 | Wiedereröffnung des Haltepunktes Klitzschen als Bedarfshaltepunkt |
Beschluss-Nr. |
Inhalt |
öffentliche Sitzung | |
11/04/14 |
Feststellung Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Mockrehna |
12/04/14 | Beschluss Haushaltssatzung und –plan 2014 der Gemeinde Mockrehna |
13/04/14 |
Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung 2013 |
14/04/14 |
Annahme von Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen |
15/04/14 |
Abwägungsbeschluss über eingegangene Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange zur Einbeziehungssatzung „Siedlungsstraße“ im OT Langenreichenbach, Gemeinde Mockrehna, während der Auslegungsfrist 27. 01. 14 bis 28. 02. 14 nach § 3 Abs. 2 BauGB |
16/04/14 |
Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Siedlungsstraße“ OT Langenreichenbach, Gemeinde Mockrehna |
17/04/14 | Sonderprogramm 2012/2013 zur Beseitigung von Winterschäden an Straßen kommunaler Baulastträger, Ausschreibung “Teichstraße“ im OT Strelln |
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