Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeindeverwaltung Mockrehna arbeitet kontinuierlich daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot Mockrehna.de; nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeindeverwaltung Mockrehna ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vollständig zu erfüllen. Mockrehna.de ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.

Der HTML-Code wird vom dem für Mockrehna.de eingesetzten Content Management System entsprechend den Regeln für barrierefreies Webdesign (BITV 2.0) angefertigt. Der Frontendcode (HTML und CSS) wird nach den Vorgaben des W3C validiert. Spezielle, eigene Funktionen zur Veränderung der Schriftgröße und ein spezieller Kontrastmodus werden nicht umgesetzt, da diese Funktionen bereits von Browsern oder individuellen Hilfsmitteln bereitgestellt werden.

Barrierefreiheit in den redaktionellen Abläufen

Die Gemeindeverwaltung Mockrehna möchte, dass Mockrehna.de von allen genutzt werden kann.

Wir bemühen uns daher auch in unseren alltäglichen redaktionellen Abläufen um Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist fester Bestandteil in redaktionellen Leitfäden und Schulungen für dezentrale Bearbeiterinnen und Bearbeiter von Fachseiten im Content Management System. Dies betrifft zum Beispiel: allgemein verständliche Sprache, übersichtliche Textstrukturen, der sachgerechte Einsatz von Tabellen, die gewissenhafte Verwendung von CMS-Funktionen für die korrekte Auszeichnung von Links und Abkürzungen mit entsprechenden HTML-Tags, die technisch obligatorische Auszeichnung von Bildern und Grafiken mit Alternativtext, sprechende Dateinamen u.v.m.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten ihr Wissen über Barrierefreiheit auf dem neuesten Stand und passen es bei Bedarf an.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

Die Gemeindeverwaltung Mockrehna arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04. August 2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30. Januar 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Mockrehna.de wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna, Tel. 034244 5740, E-Mail

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf Mockrehna.de machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten.
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail:
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de