Jugend bewegt Kommune
Projektaufruf: Jugend bewegt Kommune
Möchten Sie Ihren Ort zu einem lebendigen, zukunftsfähigen Ort machen, in dem junge Menschen aktiv mitgestalten können? Dann sind Sie hier genau richtig!
Das Programm „Jugend bewegt Kommune“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) bietet Ihnen genau die Unterstützung, die Sie brauchen, um Ihre Kommune fit für die Zukunft zu machen und die Lebensqualität für Jugendliche zu verbessern. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir junge Menschen aktiv in die Gestaltung ihres Umfelds einbeziehen – und das mit einem spannenden Beteiligungsprojekt, das den ersten Schritt in eine lebendige, mitbestimmte Zukunft ebnet.
Im ersten Halbjahr haben Sie die Chance, gemeinsam mit uns und den Jugendlichen vor Ort ein Projekt zu starten, das echte Beteiligungserfahrungen schafft. Wir bieten Ihnen das Know-how und die Werkzeuge, um dies erfolgreich umzusetzen.
Lassen Sie uns gemeinsam Großes bewirken – für die Jugend und die Zukunft Ihrer Kommune!
Jugend bewegt Kommune fördert…
… Projekte, Aktionen, Veranstaltungen oder Anschaffungen zur Stärkung jugendgerechter Kommunen. Es können Beträge zwischen 500 und 4.000 Euro beantragt werden. (Die Kommunen/Träger müssen ihrerseits in Abhängigkeit von dem Förderbetrag einen Eigenanteil von max. 1.000 Euro in das Projekt mit einbringen.)
Wann kann gefördert werden?
Der Zeitraum, in dem die Projekte durchgeführt werden können, beginnt am 17. März 2025 und endet am 15. Juni 2025. Innerhalb dieses Zeitraums können Kommunen in ländlichen Räumen Sachsens sowie Träger mit Sitz in Sachsen im Rahmen des Programms Fördermittel beantragen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Sächsische Träger und Kommunen unterstützen die Jugendgruppen und verwalten die Fördermittel für die Jugendprojekte. Als förderfähige Träger gelten anerkannte Träger der Jugendhilfe und gemeinnützige Organisationen wie Vereine. Eine genauere Definition können sie den Fördergrundsätzen entnehmen.
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