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Friedensrichter gesucht!

Öffentliche Bekanntmachung

der Wahl des Friedensrichters der Gemeinde Mockrehna

für die Wahlperiode 2025 bis 2030

 

Im Oktober 2025 beginnt die neue Amtszeit des Friedensrichters der Gemeinde Mockrehna. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, auf die die unten genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, werden hiermit aufgefordert, sich für die Wahl zum Friedensrichter zu bewerben.

 

Der Friedensrichter nimmt die Aufgaben der Schiedsstelle wahr. Der Bezirk der Schiedsstelle ist das Gebiet der Gemeinde Mockrehna. 

 

Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren dient dem Ziel, die Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.

 

Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und nach seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Friedensrichter kann nicht sein, wer

1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;

2. die Besorgungen fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.

 

Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Friedensrichter soll nicht sein, wer

1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;

2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;

3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder 

4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war. 

 

Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räte der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.

 

Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeindeverwaltung Mockrehna und auf Verlangen gegenüber dem Vorstand des Amtsgerichtes Torgau schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den oben genannten Absätzen nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den genannten Ausschlussgründen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen. Der Friedensrichter wird vom Gemeinderat gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Sein Amt beginnt mit dem Tag der Vereidigung vor dem Vorstand des Amtsgerichtes Torgau und dauert fünf Jahre.

 

Interessenten reichen ihre schriftliche Bewerbung mit Angaben zur Person sowie der Erklärung zu den Ausschlussgründen und der Einwilligung zum Auskunftsersuchen bis zum 30. 05. 2025 an die Gemeindeverwaltung Mockrehna, Hauptamt, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna. Anfragen sind unter der Telefonnummer 034244/57431 während der

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Mockrehna möglich.

 

Mockrehna, 25.04.2025

 

Klepel

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mockrehna
Di, 29. April 2025

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