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Unterdorf 4

04862 Mockrehna

Tel: (034244) 5740

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Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung

gültig ab: 17.06.2006

 

Anlage zu § 3 (Kostenhöhe) der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Mockrehna (Kostenverzeichnis):

Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr EUR / % ds Gegenstandswertes
1 Auskünfte oder Einsichtnahme  
1.1  einache Auskünfte im Rahmen der "allgemeinen Amtshandlungen" kostenfrei
1.2 Auskünfte für öffentliche Forschungszwecke bei berechtigtem Interesse (Schulen, Vereine, o.ä.); ausgenommen private Institute     kostenfrei
1.3

Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern,
oder Einsichtnahme in solche

5,00 EUR bis 50,00 EUR
  Auskünfte oder Einsichtnahme auf Grund spezieller persönlicher Belange eines Bürgers entsprechend dem Zeitaufwand:  
1.4 mit geringem Aufwand bis 15 min
darüber hinaus je angefangene ½ Stunde

5,00 EUR

10,00 EUR

  Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seitdem Abschluss der Akten mehr als 10 Jahrevergangen sind.  
2

Genehmigungen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, gemeindlicher
o.ä. Bestimmungen

5,00 EUR bis 500,00 EUR
  Fristverlängerungen  
3 Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde 1/10 bis ¼ der für die Genehmigung vorgesehenen Gebühr, mindestens jedoch 5,00 EUR
4 Nachträgliche Auflagen, Rücknahme, Widerruf einer Genehmigung nach Nr. 2 1/10 der für die Genehmigung vorgesehenen Gebühr, mindestens jedoch 5,00 EUR
5 Beglaubigungen, Bestätigungen  
5.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln 5,00 EUR bis 125,00 EUR
5.2 Beglaubigungen und Bestätigungen einfacher Art, je angefangene Seite 2,50 EUR, mindestens jedoch 5,00 EUR
5.3 ansonsten nach dem Zeitaufwand über 15 min, je angefangene ½ Stunde 10,00 EUR
6 Bescheinigungen  
6.1 Zeugnisse (amtlich festgestellte Tatsache, z.B. Bürger der
Gemeinde zu sein), Ausweise aller Art usw. (auch Zweit- und Mehrfertigung - soweit nichts anderes bestimmt ist)
5,00 EUR bis 250,00 EUR
6.2 Bescheinigungen einfacher Art, je angefangene Seite 2,50 EUR, mindestens jedoch 5,00 EUR
6.3 ansonsten nach dem Zeitaufwand über 15 min 10,00 EUR
7 Fundsachen  
  Aufbewahrung einschl. Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder  
7.1 bei Sachen im Wert bis zu 500,00 EUR 2 % des Wertes, mindestens jedoch 5,00 EUR
7.2 bei Sachen im Wert über 500,00 EUR 2 % von 500,00 EUR und 1 % des Mehrwertes
7.3 bei Tieren 2 % des Wertes, mindestens jedoch die Unterbringungskosten
8 Schreibgebühren  
8.1 Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung - Fotokopien hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4  
8.1.1 für Schriftstücke, die in deutscher und sorbischer Sprache abgefasst sind 5,00 EUR
8.1.2 für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 10,00 EUR
8.1.3 für Schriftstücke, die in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jedeangefangene ¼ Stunde: 6,50 EUR
8.2 Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. mittels Kopiergeräten oder Textautomaten:  
8.2.1 je Seite bei einem Format DIN A 3 0,30 EUR
8.2.2 je Seite bei einem Format DIN A 4 0,15 EUR
8.2.3 je Seite bei einem Format DIN A 5 0,10 EUR
9 Ersatzhundesteuermarke 5,00 EUR
  Standesamt  
10 Alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden wie bei Eheschließungen auf der Grundlage der Gebührentabelle der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) berechnet.