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Unterdorf 4
04862 Mockrehna
Tel: (034244) 5740
E-Mail:
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gültig ab: 17.06.2006
Anlage zu § 3 (Kostenhöhe) der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Mockrehna (Kostenverzeichnis):
Lfd. Nr. | Amtshandlung | Gebühr EUR / % ds Gegenstandswertes |
1 | Auskünfte oder Einsichtnahme | |
1.1 | einache Auskünfte im Rahmen der "allgemeinen Amtshandlungen" | kostenfrei |
1.2 | Auskünfte für öffentliche Forschungszwecke bei berechtigtem Interesse (Schulen, Vereine, o.ä.); ausgenommen private Institute | kostenfrei |
1.3 |
Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern, |
5,00 EUR bis 50,00 EUR |
Auskünfte oder Einsichtnahme auf Grund spezieller persönlicher Belange eines Bürgers entsprechend dem Zeitaufwand: | ||
1.4 | mit geringem Aufwand bis 15 min darüber hinaus je angefangene ½ Stunde |
5,00 EUR 10,00 EUR |
Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seitdem Abschluss der Akten mehr als 10 Jahrevergangen sind. | ||
2 |
Genehmigungen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, gemeindlicher |
5,00 EUR bis 500,00 EUR |
Fristverlängerungen | ||
3 | Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde | 1/10 bis ¼ der für die Genehmigung vorgesehenen Gebühr, mindestens jedoch 5,00 EUR |
4 | Nachträgliche Auflagen, Rücknahme, Widerruf einer Genehmigung nach Nr. 2 | 1/10 der für die Genehmigung vorgesehenen Gebühr, mindestens jedoch 5,00 EUR |
5 | Beglaubigungen, Bestätigungen | |
5.1 | Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln | 5,00 EUR bis 125,00 EUR |
5.2 | Beglaubigungen und Bestätigungen einfacher Art, je angefangene Seite | 2,50 EUR, mindestens jedoch 5,00 EUR |
5.3 | ansonsten nach dem Zeitaufwand über 15 min, je angefangene ½ Stunde | 10,00 EUR |
6 | Bescheinigungen | |
6.1 | Zeugnisse (amtlich festgestellte Tatsache, z.B. Bürger der Gemeinde zu sein), Ausweise aller Art usw. (auch Zweit- und Mehrfertigung - soweit nichts anderes bestimmt ist) |
5,00 EUR bis 250,00 EUR |
6.2 | Bescheinigungen einfacher Art, je angefangene Seite | 2,50 EUR, mindestens jedoch 5,00 EUR |
6.3 | ansonsten nach dem Zeitaufwand über 15 min | 10,00 EUR |
7 | Fundsachen | |
Aufbewahrung einschl. Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder | ||
7.1 | bei Sachen im Wert bis zu 500,00 EUR | 2 % des Wertes, mindestens jedoch 5,00 EUR |
7.2 | bei Sachen im Wert über 500,00 EUR | 2 % von 500,00 EUR und 1 % des Mehrwertes |
7.3 | bei Tieren | 2 % des Wertes, mindestens jedoch die Unterbringungskosten |
8 | Schreibgebühren | |
8.1 | Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung - Fotokopien hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 | |
8.1.1 | für Schriftstücke, die in deutscher und sorbischer Sprache abgefasst sind | 5,00 EUR |
8.1.2 | für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind | 10,00 EUR |
8.1.3 | für Schriftstücke, die in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jedeangefangene ¼ Stunde: | 6,50 EUR |
8.2 | Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. mittels Kopiergeräten oder Textautomaten: | |
8.2.1 | je Seite bei einem Format DIN A 3 | 0,30 EUR |
8.2.2 | je Seite bei einem Format DIN A 4 | 0,15 EUR |
8.2.3 | je Seite bei einem Format DIN A 5 | 0,10 EUR |
9 | Ersatzhundesteuermarke | 5,00 EUR |
Standesamt | ||
10 | Alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden wie bei Eheschließungen auf der Grundlage der Gebührentabelle der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) berechnet. |