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Unterdorf 4

04862 Mockrehna

Tel: (034244) 5740

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Bibliothekssatzung

Auf Grund von § 4 und § 10 in Verbindung mit § 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2001 ( SächsGVBl. S. 425), beschließt der Gemeinderat Mockrehna in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2002 folgende Satzung:

 

§ 1- Allgemeines

(1) Die Bibliotheken der Gemeinde Mockrehna sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Mockrehna, die jedem Einwohner und den Gästen der Gemeinde Mockrehna im Rahmen ihrer Öffnungszeiten, welche durch Aushang bekannt gegeben werden, zur Verfügung stehen.

(2) Zwischen den Bibliotheken der Gemeinde Mockrehna und den Benutzern wird ein öf-fentlich- rechtliches Benutzungsverhältnis gemäß dieser Satzung begründet.

(3) Die Bibliotheken stellen Bücher und im begrenztem Umfang Tonträger zur Verfügung.In der Bibliothek Mockrehna steht ein Computerarbeitsplatz einschl. Nutzung des Internets zur Wissensbildung zur Verfügung.

 

§ 2-Benutzung

(1) Der Benutzer meldet sich unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes an.

(2) Er teilt die auf dem Anmeldeformular geforderten personenbezogenen Daten mit.

(3) Mit seiner Unterschrift, bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren deren Erziehungsberechtigte, erkennt er die Satzung und die Benutzerordnung an und erteilt die Einwilligung zur elektronischen Speicherung dieser Angaben. Eventuelle Änderungen sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Bei eventuell daraus entstehenden Schäden haftet der Benutzer.

(4) Jeder Benutzer erhält einen Benutzerausweis, dieser ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Er ist zu jeder Ausleihe bzw. Rückgabe vorzulegen. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der ein-
getragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Der Verlust ist unverzüglich mitzuteilen. Die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises ist kostenpflichtig gemäß § 8 dieser Satzung.

 

§ 3- Pflichten der Benutzer

(1) Alle entliehenen Medien sind sorgfältigst zu behandeln und vor Beschädigungen zubewahren. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

(2) Verlust bzw. Beschädigungen werden kostenpflichtig vom Benutzer gemäß § 8 ersetzt.Verlust bzw. Beschädigungen von ausgeliehenen Medien sind dem Entleiher unverzüglich mitzuteilen.

(3) Bei der Berechnung des Schadens werden die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert der entliehenen Medien zu Grunde gelegt.

(4) Bei Verlust trägt der Benutzer den Wiederbeschaffungswert sowie die Kosten für die Neueinarbeitung gemäß §8.

 

§ 4- Verhalten in der Bibliothek

(1) Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oderin der Benutzung der Bibliotheken gestört werden.

(2) Die Benutzung von Mobilfunktelefonen ist in den Räumen der Bibliothekennicht gestattet.

(3) Rauchen, essen und Trinken sowie Umgang mit offenem Feuer ist untersagt.

(4) Für mitgebrachtes Geld, Wertsachen und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

§ 5- Nutzung von Computerarbeitsplätzen

(1) Die Nutzung ist entgeltpflichtig gemäß § 8 dieser Satzung.

(2) Die Benutzung erfolgt nur unter Anleitung des Bibliothekpersonals.

(3) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Nutzung des Internetseine schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten.

(4) Bei Nutzung dürfen keine privaten Datenträger benutzt werden.

(5) Der Benutzer kann Ausdrucke und Kopien anfertigen, welche kostenpflichtig sind. Für die Einhaltung der Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstiger Rechte ist er selbst verantwortlich. Der Inhalt der Ausdrucke bzw. Kopien wird vom Personal auf Rechtsstaatlichkeit überprüft.

 

§ 6- Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung

Wer gegen die Satzung verstößt kann zeitweise oder dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden.

 

§ 7- Ausleihe

(1) Die Leihfrist beträgt 4 Wochen und kann auf Antrag verlängert werden.

(2) Wer die Leihfrist überschreitet muss Säumnisentgelte gemäß § 8 bezahlen.

(3) Für bestimmte Medieneinheiten kann eine Vorbestellung erfolgen.

(4) Die Bibliotheken sind berechtigt entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

 

§ 8- Entgeltordnung

Für die Benutzung der Bibliotheken werden privatrechtlich Entgelte nach folgenden Kriterien erhoben:

(1) Bibliotheksbenutzung Bibliothek Mockrehna

  • Jahreskarte für Erwachsene 5,00 EUR
  • Jahreskarte für Schüler bis 14 Jahre 2,50 EUR


Bibliotheksbenutzung ehrenamtlich geführte
Bibliotheken Audenhain, Langenreichenbach,
Schöna, Strelln und Wildenhain

  • Jahreskarte für Erwachsene 3,00 EUR
  • Jahreskarte für Schüler bis 14 Jahre 1,00 EUR


(2) Nutzung Internet je angefangene halbe Stunde 1,00 EUR

(3) Säumnisentgelte bei Überschreiten der Leihfrist je Medieneinheit pro angefangene Woche 0,50 EUR

Die Höchstgrenze ist der Neuwert der jeweiligen Medieneinheit.


Bei erfolgter schriftlicher Mahnung kommen die Portokosten dazu.

(4) Ausstellung eines neuen Benutzerausweises bei Verlust 1,50 EUR


(5) Verlust einer Medieneinheit Neuwert


(6) Einarbeitung einer neuen Medieneinheit 2,50 EUR


(7) Kopien bzw. Ausdrucke pro Seite 0,15 EUR


(8) Beschädigungen Reparaturkosten


(9) Vorbestellung/Beschaffung von Medien, dienicht im Bestand der Bibliothek sind 0,50 EUR

Das Benutzungsentgelt entsteht bei erstmaliger Inanspruchnahme der Bibliothek im Kalenderjahr. Das Benutzungsentgelt wird nach Ausstellung des Benutzerausweises fällig, alle übrigen Entgelte sofort nach ihrer Entstehung.

 

§ 9- Inkrafttreten

Die Satzung für die Benutzung der Bibliotheken der Gemeinde Mockrehna tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Mockrehna in Kraft.


Damit tritt die Satzung zur Benutzung der Gemeindebibliothek Mockrehna vom 30.01.1997 außer Kraft.

Mockrehna, 24.10.02

Rülke

Bürgermeister