Information zur Grundsteuerreform 2022 im Bereich der Gemarkung Audenhain
Veröffentlichung in Absprache mit dem Finanzamt Oschatz
Information zur Grundsteuerreform 2022 im Bereich der Gemarkung Audenhain
Die Ausführungsanordnung des Flurbereinigungsplans nach § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist am 19.04.2021 rechtskräftig geworden. Der alte Besitzstand ist untergegangen.
Damit sind zur Abgabe der Erklärung zur Grundsteuerreform die neuen Besitzstände maßgebend.
Diese Daten konnten jedoch noch nicht in das Grundsteuerportal Sachsen 2022 eingearbeitet werden.
Bei der Abgabe der Erklärung geben Sie bitte unter dem im Informationsschreiben benannten Aktenzeichen den neuen Besitzstand an. Diese Daten entnehmen Sie aus den Ihnen von der Flurneuordnungsbehörde zugesandten Unterlagen. Die gültigen Bodenrichtwerte für den jeweiligen Bereich sind in der Karte unter Grundsteuerportal Sachsen 2022 erkennbar (Ortslage Audenhain: 30,-- €/m²; Flächen außerhalb der Ortslage: 1,35 €/m²).
Sollte bei landwirtschaftlichen Flächen die Angabe der Ertragsmesszahl erforderlich sein, geben Sie bitte eine „0“ (Null) und zusätzlich in der Kurzerläuterung „Flurbereinigung Audenhain“ an.
Mockrehna, 05.10.2022 Elena Werner
Sachgebiet Liegenschaften
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