Bebauungspläne
Bebauungspläne
Aktuelle Beteiligungen:
Genehmigung der Satzung der Gemeinde Mockrehna über die 1. vereinfachte Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Am Wildschützgraben“ der Gemeinde Mockrehna.
Das Landratsamt Nordsachsen hat am 10.04.2025 unter der Registriernummer 190/05/2025 und dem Aktenzeichen 2025-06001 den von der Gemeinde Mockrehna in der Sitzung am 04.03.2025 als Satzung beschlossene 1. vereinfachte Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Am Wildschützgraben“ der Gemeinde Mockrehna in der Fassung vom 24.02.2025 mitsamt der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 24.02.2025 (Beschluss Nr.: 13/03/2025) genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Maßgebend ist die vereinfachte 1. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Am Wildschützgraben“ der Gemeinde Mockrehna in der Fassung vom 24.02.2025 und die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung vom 24.02.2025.
Der Geltungsbereich befindet sich im östlichen Teil der Ortslage Audenhain in der Gemeinde Mockrehna, südlich der Straße „Heide“, im Bereich nordöstlich des Wildschützer Baches und südöstlich begrenzt durch die Straße „Am Kirchhof“. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,73 Hektar.
Die 1. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Außerdem können die Unterlagen über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden
Mockrehna, den 14.04.2025
Klepel
Bürgermeister
Hinweise:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht werden.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über deren Erlöschen hingewiesen.
Nach § 4 Abs. 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) in der derzeit gültigen gilt die Satzung– sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist- ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht wenn
die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Berücksichtigung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelten gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Ortsübliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Freiflächen Photovoltaikanlage Audenhain – Am Weinberg“ der Gemeinde Mockrehna (Stand November 2023)
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain – Am Weinberg“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Mockrehna, die Begründung mit Umweltbericht (Stand November 2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umwelt-bezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
08.01.2024 bis 09.02.2024
auf der Internetseite der Gemeinde (www.mockrehna.de) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mockrehna, Sachgebiet Hoch-/ Tiefbau, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann zur Verfügung gestellt.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Fachgutachten:
Artenschutzfachliches Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG (NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., November 2023)
Sachverständigengutachten „Überprüfung der Bodenschätzung auf Teilflächen der Gemeinde Audenhain im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (Dr. Michael Steiniger, öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger für Wasserwirtschaft und Melioration vom 15.02.2023)
Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen (Blendgutachten) für den Solarpark Audenhain Am Weinberg (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. vom 07.09.2023)
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald
Hinweis auf die Abstandregelung zum vorhandenen Wald innerhalb des Geltungs-bereiches sowie angrenzend an den östlichen Geltungsbereich gemäß § 25 Abs. 3 SächsWaldG; Berücksichtigung des freien Betretungsrechts sowie der hohen Wald-brandgefahr des Gebietes (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).
Hinweise auf die zu kartierenden Indikator-Artengruppen im Artenschutzfachbeitrag sowie auf die erforderliche Beweissicherung durch ein artbezogenes Monitoring (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 20.03.2023).
Hinweis auf die Anwendung des § 14 BNatSchG: gebietseigene Gehölze und Saatgut; Pflege, dauerhafte Erhaltung und Kontrolle der Kompensationsflächen (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023).
Betroffenheit eines Vorbehaltsgebietes Arten- und Biotope (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023, Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 14.04.2023).
Hinweis auf erhöhtes Artensterben aufgrund der steigenden Flächenversiegelung durch Solarparks; Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen und somit Entzug von Flächen zur Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln; Eingriff in das Landschaftsbild; Entzug von Lebens- und Rückzugsräumen für Wildtiere; Barrierewirkung – Erhaltung von Wanderkorridoren; Mehrfachnutzung der Fläche durch Landwirtschaft, Photovoltaik, Jagd und Naturschutz (Agri-PVA) (Landesjagdverband Sachsen e. V. vom 04.04.2023).
Schutzgut Boden / Fläche
Berücksichtigung der DIN 19639 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“, Einbindung einer Bodenkundlichen Baubegleitung (Landratsamt Nord-sachsen vom 01.03.2023).
Hinweise auf die im Sächsischen Altlastenkataster eingetragene Altablagerung „Deponie Audenhain, Gräfendorfer Str. links" [AKZ: 89100007] (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).
Betroffenheit eines Vorbehaltsgebiets Landwirtschaft; Betroffenheit von Bereichen mit Bodenwertzahlen > 50 (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023, Regionaler Planungs-verband Leipzig-Westsachsen vom 14.04.2023)
Berücksichtigung der ergänzenden geologischen Hinweise (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.03.2023).
Schutzgut Wasser
Hinweis auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu einem verrohrten Gewässer westlich des Geltungsbereiches (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023).
Lage im regional bedeutsamen Grundwassersanierungsgebiet; sanierungsbedürftiger Grundwasserkörper (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).
Klimaschutz, Energieversorgung
Lage innerhalb der Gebietskulisse zur Umsetzung der Sächsischen Photovoltaik- Freiflächenverordnung (PVFVO) (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).
Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz
Hinweis auf mögliche schädlichen Umwelteinwirkungen / Emissionen in Form von Blendeinwirkungen durch die FFPVA insbesondere auf die Bahnlinie und die Bundesstraße B 87(Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 22.03.2023, Eisenbahn-Bundesamt vom 15.03.2023, Deutsche Bahn AG vom 04.04.2023).
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Hinweis auf die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde aufgrund von archäologischer Kulturdenkmäler aus dem Umfeld (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023, Landesamt für Archäologie Sachsen vom 23.02.2023).
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einge-flossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).
Mockrehna, 14.12.2023
Klepel
Bürgermeister
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Ortsübliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain – Klitzschen West“ der Gemeinde Mockrehna (Stand November 2023)
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain – Klitzschen West“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Mockrehna, die Begründung mit Umweltbericht (Stand November 2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umwelt-bezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
08.01.2024 bis 09.02.2024
auf der Internetseite der Gemeinde (www.mockrehna.de) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mockrehna, Sachgebiet Hoch-/ Tiefbau, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann zur Verfügung gestellt.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Fachgutachten:
Artenschutzfachliches Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG (NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., November 2023)
Sachverständigengutachten „Überprüfung der Bodenschätzung auf Teilflächen der Gemeinde Audenhain im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (Dr. Michael Steiniger, öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger für Wasserwirtschaft und Melioration vom 15.02.2023)
Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen (Blendgutachten) für den Solarpark Audenhain Am Weinberg (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. vom 07.09.2023)
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald
Hinweis auf die Abstandregelung zum vorhandenen Wald angrenzend an den nördlichen Geltungsbereich gemäß § 25 Abs. 3 SächsWaldG (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023).
Hinweise auf die zu kartierenden Indikator-Artengruppen im Artenschutzfachbeitrag sowie auf die erforderliche Beweissicherung durch ein artbezogenes Monitoring (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 20.03.2023).
Hinweis auf die Anwendung des § 14 BNatSchG: gebietseigene Gehölze und Saatgut; Pflege, dauerhafte Erhaltung und Kontrolle der Kompensationsflächen (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023).
Hinweis auf erhöhtes Artensterben aufgrund der steigenden Flächenversiegelung durch Solarparks; Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen und somit Entzug von Flächen zur Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln; Eingriff in das Landschaftsbild; Entzug von Lebens- und Rückzugsräumen für Wildtiere; Barrierewirkung – Erhaltung von Wanderkorridoren; Mehrfachnutzung der Fläche durch Landwirtschaft, Photovoltaik, Jagd und Naturschutz (Agri-PVA) (Landesjagdverband Sachsen e. V. vom 04.04.2023).
Schutzgut Boden / Fläche, Bergbau
Berücksichtigung der DIN 19639 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“, Einbindung einer Bodenkundlichen Baubegleitung (Landratsamt Nord-sachsen vom 01.03.2023).
Ergänzende Hinweise zu den Bodentypen und den Bodenfunktionen im Geltungsbereich; Hinweise auf die im Sächsischen Altlastenkataster eingetragene Altablagerung „Deponie Audenhain, Klitzschener Straße" [AKZ: 89100002] (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).
Lage in einem Gebiet mit potenziell hoher Winderosionsgefährdung (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023)
Betroffenheit von Bereichen mit Bodenwertzahlen > 50 (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023, Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 14.04.2023)
Berücksichtigung der ergänzenden geologischen Hinweise (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.03.2023).
Hinweis auf ein Restloch eines alten Tagebaues an der Grenze des Plangebietes zur K 8979; Beachtung der Baugrundverhältnisse (Oberbergamt Sachsen vom 22.02.2023).
Schutzgut Wasser
Zustimmung zur vorgesehenen Begrünung des Gewässerrandstreifens mit autochtonem Material und Anpflanzungen von standorttypischen Ufergehölzen (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023).
Randliche Lage im Vorbehaltsgebiet „vorbeugender Hochwasserschutz“; Gebiet mit besonderen Anforderungen des Grundwasserschutzes ; Regional bedeutsames Grundwassersanierungsgebiet; sanierungsbedürftiger Grundwasserkörper (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023, Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 14.04.2023).
Klimaschutz, Energieversorgung
Lage innerhalb der Gebietskulisse zur Umsetzung der Sächsischen Photovoltaik- Freiflächenverordnung (PVFVO) (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).
Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz
Hinweis auf mögliche schädlichen Umwelteinwirkungen / Emissionen in Form von Blendeinwirkungen durch die FFPVA insbesondere auf die Kreisstraße K 8979 (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Eisenbahn-Bundesamt vom 15.03.2023, Deutsche Bahn AG vom 04.04.2023).
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Hinweis auf die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde aufgrund von archäologischer Kulturdenkmäler aus dem Umfeld (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023, Landesamt für Archäologie Sachsen vom 23.02.2023).
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einge-flossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).
Mockrehna, 14.12.2023
Klepel
Bürgermeister
Alle für die B-Pläne relvanten Unterlagen entnehmen Sie bitte folgenden Link: